Voraussetzungen für die Promotion
Die Annahme zur Promotion setzt die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät Göttingen und die Anfertigung eines schriftlichen Exposés über das Promotionsvorhaben voraus. Von den Doktoranden wird erwartet, dass Sie mindestens einmal im Jahr über den Fortgang ihres Dissertationsvorhabens berichten. Die Teilnahme am Doktorandenkolloquium und an thematisch einschlägigen Seminaren wird ebenfalls erwartet.Grundsätzlich müssen für eine Promotion bei Prof. Schumann zunächst die Promotionsvoraussetzungen nach der Promotionsordnung erfüllt sein. Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit einer Anfrage an lehrstuhl.schumann@jura.uni-goettingen.de. Bei der Auswahl des Themas sind die Forschungsschwerpunkte zu berücksichtigen. Alle weiteren Details werden dann gegebenenfalls im persönlichen Gespräch erörtert.