Studienberatung
Eine individuelle Beratung zum Studium, insbesondere zu den Grundlagenfächern und den Schwerpunktbereichen 1 und 3, ist jederzeit möglich. Termine werden über das Sekretariat vergeben.Einen ersten Überblick über die Bedeutung der Grundlagenfächer, insbesondere der Deutschen Rechtsgeschichte, im juristischen Studium in Göttingen gibt die folgende Übersicht.
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Grundstudium/Zwischenprüfung
Rechtsgeschichte als Bestandteil der Zwischenprüfung- Hausarbeit im Strafrecht oder einem Grundlagenfach (u. a. Dt. Rechtsgeschichte): Erwerb von 8 Leistungspunkten
- Klausur in Dt. Rechtsgeschichte oder Röm. Rechtsgeschichte: Erwerb von 2 Leistungspunkten im Bürgerlichen Recht
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Hauptstudium/Schwerpunktbereiche
Dt. Rechtsgeschichte ist Bestandteil von drei Schwerpunktbereichen- Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts
Dt. Rechtsgeschichte im Pflicht- und Wahlmodul - Schwerpunktbereich 3: Europäisches Privat- und Prozessrecht
Privatrechtsgeschichte der Neuzeit im Pflichtmodul - Schwerpunktbereich 6: Kriminalwissenschaften
Strafrechtsgeschichte im Pflichtmodul
vier Klausuren (je 17%); die daraus resultierende Gesamtnote fließt mit 30 % in die Erste Prüfung ein
Eine Probeseminararbeit als Zulassungsvoraussetzung für die Studienarbeit kann (unabhängig vom Schwerpunktbereich) im Fach Rechtsgeschichte ab dem 2. Semester geschrieben werden.
- Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts
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Erste Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist u.a.:- erfolgreiche Teilnahme (Klausur oder Hausarbeit) an einem Grundlagenfach (u. a. Dt. Rechtsgeschichte, s.o.)
- Zwischenprüfung (s.o.)
- universitäre Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 % (s.o.)
- staatliche Pflichtfachprüfung mit 70 % (= 6 Klausuren, davon drei im ZR, zwei im ÖR
und eine im StR; sowie mündliche Prüfung im ZR, ÖR und StR)
beachte: zu den Prüfungsfächern (ZR, ÖR, StR) gehören u. a. auch die Kenntnisse über die geschichtlichen Grundlagen dieser Fächer (§§ 2 I, 3 II NJAG)