Studienberatung

Eine individuelle Beratung zum Studium, insbesondere zu den Grundlagenfächern und den Schwerpunktbereichen 1 und 3, ist jederzeit möglich. Termine werden über das Sekretariat vergeben.

Einen ersten Überblick über die Bedeutung der Grundlagenfächer, insbesondere der Deutschen Rechtsgeschichte, im juristischen Studium in Göttingen gibt die folgende Übersicht.

  1. Grundstudium/Zwischenprüfung
    Rechtsgeschichte als Bestandteil der Zwischenprüfung
    • Hausarbeit im Strafrecht oder einem Grundlagenfach (u. a. Dt. Rechtsgeschichte): Erwerb von 8 Leistungspunkten


    • Klausur in Dt. Rechtsgeschichte oder Röm. Rechtsgeschichte: Erwerb von 2 Leistungspunkten im Bürgerlichen Recht

  2. Hauptstudium/Schwerpunktbereiche
    Dt. Rechtsgeschichte ist Bestandteil von drei Schwerpunktbereichen
    • Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts
      Dt. Rechtsgeschichte im Pflicht- und Wahlmodul


    • Schwerpunktbereich 3: Europäisches Privat- und Prozessrecht
      Privatrechtsgeschichte der Neuzeit im Pflichtmodul


    • Schwerpunktbereich 6: Kriminalwissenschaften
      Strafrechtsgeschichte im Pflichtmodul
    Studienarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 6 Wochen und mündl. Vortrag in einer Seminarveranstaltung (32 %)
    vier Klausuren (je 17%); die daraus resultierende Gesamtnote fließt mit 30 % in die Erste Prüfung ein
    Eine Probeseminararbeit als Zulassungsvoraussetzung für die Studienarbeit kann (unabhängig vom Schwerpunktbereich) im Fach Rechtsgeschichte ab dem 2. Semester geschrieben werden.

  3. Erste Prüfung
    Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist u.a.:
    1. erfolgreiche Teilnahme (Klausur oder Hausarbeit) an einem Grundlagenfach (u. a. Dt. Rechtsgeschichte, s.o.)
    2. Zwischenprüfung (s.o.)
    Erste Prüfung setzt sich aus zwei Leistungen zusammen:
    1. universitäre Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 % (s.o.)
    2. staatliche Pflichtfachprüfung mit 70 % (= 6 Klausuren, davon drei im ZR, zwei im ÖR und eine im StR; sowie mündliche Prüfung im ZR, ÖR und StR)
      beachte: zu den Prüfungsfächern (ZR, ÖR, StR) gehören u. a. auch die Kenntnisse über die geschichtlichen Grundlagen dieser Fächer (§§ 2 I, 3 II NJAG)

    Grundkenntnisse in der Dt. Rechtsgeschichte gehören zum Pflichtprogramm der staatlichen Pflichtfachprüfung