Recht und Rechtswissenschaft im „Dritten Reich“ am Beispiel des Familienrechts

Im Sommersemester 2004 fand als Blockveranstaltung vom 9.-11.7.2004 in Leipzig das rechtshistorische Seminar mit dem Titel „Recht und Rechtswissenschaft im Dritten Reich am Beispiel des Familienrechts“ statt. Bei den Themen wurde den Studenten vorgegeben, ihre Arbeiten nicht nur auf die Jahre 1933 bis 1945 zu beschränken, sondern auch die Zeit davor und danach zu betrachten. Diese Herangehensweise hat teilweise zu überraschenden Ergebnissen geführt, insbesondere auch dort Kontinuitäten aufgezeigt, wo dies nicht – wie etwa im Bereich der Zwangssterilisationen – von vornherein nahe lag. Etliche Arbeiten enthalten rechtsvergleichende Aspekte; so wurde etwa bei der Entwicklung nach 1945 vereinzelt auch die Rechtslage in der DDR und in Österreich mit einbezogen. Fast alle Arbeiten zeichnen sich durch ein überdurchschnittlich hohes Niveau aus, vor allem aber durch einen sehr sachlichen und damit wissenschaftlichen Umgang mit den einzelnen Themen. Ein umfangreiches Rahmenprogramm in Leipzig hat das Blockseminar abgerundet. Zu nennen sind hier die Besichtigung des Völkerschlachtdenkmals und des Forums 1813, eine Führung durch die Stadt Leipzig und durch das Reichsgerichtsgebäude sowie ein gemeinsamer, sehr heiterer Besuch des Leipziger Sommertheaters.

Alle Seminararbeiten können gebunden in der Bibliothek für Deutsche Rechtsgeschichte eingesehen werden.

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