Ziele der Vereinigung

Rechtsgeschichte ist das Gedächtnis der Rechtskultur. Sie klärt die Herkunft unserer Rechtsordnung und reflektiert gute wie schlechte Erfahrungen mit dem Recht. Insoweit empfiehlt sie sich wie die Geschichte überhaupt als „Mittel zur Selbsterkenntnis“, „zur Erfahrung menschlicher Möglichkeiten und Grenzen“ (Golo Mann) und zum besseren Verständnis der Gegenwart. Wer in die Zukunft bauen will, muss mit der Vergangenheit beginnen. Denn Zuversicht kommt nicht aus dem Vergessen, sondern aus der Erinnerung.

In diesem praktisch-empirischen Sinne ist die Rechtsgeschichte an der Georgia-Augusta seit ihrer Gründung im Jahre 1737 mit großem Erfolg betrieben worden. Hierfür stehen die Namen bedeutender Gelehrter wie Johann Stephan Pütter (1725-1807), Gustav Hugo (1764-1844), Carl Friedrich Eichhorn (1781-1854), Jacob Grimm (1785-1863), Rudolph von Jhering (1818-1892), Konrad Beyerle (1872-1933), Ernst Rabel (1874-1955), Eberhard Schmidt (1891-1977) oder Franz Wieacker (1908-1994). Die Göttinger Rechtsgeschichte hat sich ihrem Vorbild stets verpflichtet gefühlt und dafür auch Anerkennung gefunden. In den rechtsgeschichtlichen Grundlagen, so urteilte im November 2002 eine unabhängige Evaluationskommission, besitzt die Göttinger Juristische Fakultät „Weltrang“.

Was lag daher näher, als die rechtshistorische Forschung aus der Abgeschlossenheit der akademischen Welt zu befreien und ihre Ergebnisse auch einer breiteren Öffentlichkeit Interessierter vorzustellen, insbesondere juristischen Praktikern aus Justiz, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft und Nichtjuristen, die an dem kulturellen Erbe unseres Rechts interessiert sind.

Zur Umsetzung dieses Plans ist am 13. Dezember 2005 die „Göttinger Vereinigung zur Pflege der Rechtsgeschichte e.V.“ gegründet worden. Unmittelbarer Anlass der Gründung war die im Herbst 2005 erfolgte Zusammenführung der Bibliotheken der römischen und deutschen Rechtsgeschichte im restaurierten „Alten Auditorium“, in dem die Rechtsgeschichte ihr neues und schönes, für Vortragsveranstaltungen wie geschaffenes Domizil gefunden hat.

Nach ihrer Satzung soll die Vereinigung „der Pflege und Förderung der Rechtsgeschichte, insbesondere der römischen, deutschen und europäischen Rechtsgeschichte“ dienen und zwar vor allem durch „öffentliche Vorträge, wissenschaftliche Veranstaltungen, Exkursionen, Förderung wissenschaftlicher Publikationen“ und durch eine „Zusammenarbeit mit Nachbarwissenschaften“. Ziel der Vereinigung ist es aber auch, durch ihre möglichst zahlreichen Mitglieder, Freunde und Förderer die Position der Rechtsgeschichte in einer Zeit zu stärken, in der man angesichts knapper finanzieller Mittel leichtfertig und zum Schaden der juristischen Ausbildung auf die historischen Grundlagen der Rechtswissenschaft verzichten zu können glaubt.